Hindernisfehler - Stehenbleiben (1c)

Da nach einem Fehler jeder erneute Versuch das Hindernis zu überwinden als Anritt gilt, hat der  Teilnehmer insgesamt dreimal Stehenbleiben an 6:

Nach dem ersten Schritt zurück wird der Sprung  - durch das Vorwärtstreiben mit den zwei Schritten nach vorn - neu angeritten (zweiter Anritt).

Das Pferd tritt vorne links erneut zurück und wird wieder vorwärts gedrückt (dritter Anritt).

Die folgenden Tritte zurück sind das dritte Stehenbleiben.


>

Nach einer dritten Unterbrechung (z.B. Stehenbleiben) ist der Teilnehmer ausgeschieden.

Er hätte hier also nicht weiterreiten dürfen!

Als Hindernisrichter müssen sie dies entsprechend über Funk melden.


<< zurück                ​    weiter >>